Erste Rayonverbote erlassen
Donnerstag, den 23. August 2007Diese Woche hatte die Zürcher Stadt Polizei das erste mal Rayonverbote gegen 29 Personen erlassen. Die Männer sind zwischen 16 und 41 Jahre alt. 2 Personen wohnen in der Stadt Zürich, 11 im restlichen Kanton. 15 Männer stammen aus anderen Kantonen, und 1 weitere Person aus Deutschland. Bis am 24. August 2008 dürfen diese Personen fünf von sechs bestimmten Zonen nicht betreten (Ausgenommen ist die Zone Oerlikon/Hallenstadion).
Die Massnahme wurde wegen verschiedener Straftatbestände ausgesprochen, wie die Stadtpolizei in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Dazu gehören etwa Landfriedensbruch, Beteiligung an Ausschreitungen, Abbrennen von Feuerwerk sowie Sachbeschädigungen an Sportveranstaltungen.
Fassen wir mal kurz zusammen:
- Landfriedensbruch: Die unzähligen willkürliche Stadionverbote welche ausgesprochen wurden, ist es kein wunder. Sollte man mit einem Stadionverbot in ein Stadion gehen, kommt es zu Landfriedensbruch.
- Beteiligung an Ausschreitungen: Da z.b. bei Auswärtsspielen meistens die ganze Fangruppe zusammen zum Stadion gehen und wieder zurück, kann es sehr gut vorkommen das man unbeteiligt in eine Ausschreitung gerät.
- Abbrennen von Feuerwerk: D.h. wenn man nun am 2. August eine Rakete in den Himmel lässt, kann man mit Rayonverbot belegt werden.
- Sachbeschädigungen an Sportveranstaltungen: Gehört hier das Spucken auf den Fussboden ebenfalls dazu?
Alle kritischen Stimmen empfehle ich einen Blick auf fansicht.ch zu werfen.






