Datenschutz kein ?Tatenschutz?

Letzte Saison griffen die Luzerner Kantonspolizei zu einer neuen Methode um Fussball-Rowdys ausfindig zu machen. Und zwar wurden Fahndungsfotos von fünf mutmasslichen Luzerner-Hooligans auf die Homepage der Luzerner Kantonspolizei gestellt. Datenschutzbeauftragte Am?d?o Wermelinger entschied das die Veröffentlichung von Fahndungsfotos bei Verdacht auf schwere Vergehen vorgesehen ist. Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Beamte und weitere Delikte wie im vorliegenden Fall würden ausreichen. Nach erfolgreicher Fahndung wurden die Fotos wieder aus dem Internet entfernt -> Insider wissen, dass alles was ins Internet gestellt wird, für immer abrufbar ist. Beispiel: google.com oder archive.org